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Türkce
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Praktische Ausbildung:
Die Fahrstunden beginnen mit Unterweisungen und leichten Fahrmanövern und führen zur selbstbewussten Fahrweise. Hierbei wird dem Fahrschüler/in die Fahrzeugbeherrschung, verkehrssicheres, verkehrsgerechtes und umweltschonendes Fahren und Umgang mit gefährlichen Situationen beigebracht. Die offizielle Fahrstunde beträgt 45 Min. Es ist aber bei jeder Fahrschule unterschiedlich, wie lange die einzelne Fahrübung dauert. Meistens sind es 90 Min. Doppelstunde oder zu 80 Min (Übungsfahrt). Wie oft der/die Fahrschüler/in fahren muss, hängt von der Lernfähigkeit ab. Es gibt keine feste Höchstzahl, bei jeder Person ist es unterschiedlich. Da der Fahrlehrer die verantwortliche Person während der Ausbildung ist, kann man mit den Pflichtfahrstunden erst anfangen, wenn der Fahrlehrer es entscheidet. Die Pflichtfahrstunden sollten auf jeden Fall zum Ende der Ausbildung begonnen werden. Die Pflichtfahrstunden bestehen aus Nachtfahrt, Autobahnfahrt und Überlandfahrt. Die Mindestdauer der Fahrten betragen: Nachtfahrt = 3 x 45 Min. (135 Min.), soll frühestens mit Einbruch der Dämmerung begonnen werden. Bundesautobahnfahrt (BAB) = 4 x 45 Min. (180 Min.) Überlandfahrt = 5 x 45 Min. (225 Min.) Die Fahrschule muss alle drei zu Beginn der praktischen Prüfung dem Prüfer bescheinigen.
Praktische Prüfung:
Den Termin zur praktischen Prüfung schließt die Fahrschule mit der Prüfstelle ab. Die Prüfstrecke wird vom Prüfer bestimmt. Die Prüfung für FE-Klasse B dauert höchstens 45 Min.