INFO - Fahrschule SÜKRAN

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Theoretische Ausbildung:

Theorieunterricht besteht aus mind. 12 x 90 Minuten oder 24 x 45 Minuten, und die Klassenspezifischen Themen. Bei der FE-Klasse B umfasst die theoretischer Ausbildung 12 x 90 Min. + 2 x 90 Min. = insg. 14 x 90 Min.. Für jede FE-Klasse (Fahrerlaubnis-Klasse) besteht mind. 12 x 90 Min. Die Themen gehören zum allgemeinen Verkehrs-Wissen. Für Klasse B sind noch 2 Klassenspezifische Themen zu je 90 Min. zu absolvieren. Erst danach bekommt man von der Fahrschule eine theoretische Ausbildungsbescheinigung. Ohne die Bescheinigung ist die Teilnahme an der theoretischen Prüfung nicht möglich.

Der Theoretische Unterricht wird mit modernster interaktiver DVD - Technik abgehalten, so dass

die Theorie nicht nur abwechslungsreich sondern auch sehr Informativ gestaltet wird.

Was sich wiederum sehr positiv auf die Theorieprüfung auswirkt.




Die Theorie findet immer zwei mal die Woche Montags und Dienstag ab 19.00 Uhr statt.

Die Themen und Farbgebung dieser Tabelle entsprechen dem Lehrbuch nach dem amtlichen Rahmenplan.
Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
1.Persönliche Voraussetzungen

2.Risikofaktor Mensch

3.Rechtliche Rahmenbedingungen

4.Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge

5.Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen

6.Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

7.Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten

8.Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

9.Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern

10.Ruhender Verkehr

11.Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

12.Lebenslanges lernen

Klassenspezifische Unterrichtstoffe für FE-Klasse B

1.Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, Umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

2.Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen



Zum 1. April 2021 tritt eine Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Beschränkung auf ein Fahrzeug der Klasse B mit Automatikgetriebe, wenn Sie die praktische Fahrprüfung mit einem entsprechenden Kfz absolvieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine zusätzliche Schulung in der Fahrschule absolvieren.

Wann dürfen Sie mit dem Automatik-Führerschein einen Schaltwagen fahren?
Am 9.12.2020 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. November 2020 verkündet. Diese Änderung tritt am 1. April 2021 in Kraft und bezieht sich auf den Automatik-Führerschein.

Bisher war es so, dass Fahrschüler, welche die praktische Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert haben, auch nur einen Automatik-Führerschein erhalten konnten. Die Führerscheinneulinge durften demnach nicht mit einem Schaltwagen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Das ändert sich nun zum 1. April 2021. Die Beschränkung auf das Fahren nur mit Automatikgetriebe entfällt. Allerdings muss der Fahrschüler dafür eine gesonderte Schulung mit einem Schaltwagen in der Fahrschule absolvieren. Diese besteht aus:

mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten)
einer 15-minütigen Testfahrt
Durch diese beiden Komponenten weist der Fahrschüler nach, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist.

Auf seiner Webseite erklärt das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, welchen Zweck die Neuregelung zum Automatik-Führerschein erfüllen soll:

Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird.

Was hat sich noch bei der praktischen Fahrprüfung geändert?
Auch mit dem Automatik-Führerschein können Sie künftig Wagen mit Schaltgetriebe fahren.
Auch mit dem Automatik-Führerschein können Sie künftig Wagen mit Schaltgetriebe fahren.
Nicht nur rund um den Automatik-Führerschein hält das Jahr 2021 eine Änderung bereit. Auch die Regelungen zur praktischen Fahrprüfung wurden zu Jahresbeginn angepasst. So dauert die Prüfungsfahrt nun zehn Minuten länger.

Die Prüfung muss aus acht Fahraufgaben, zum Beispiel einem Spurwechsel, bestehen. Zudem soll der Prüfling fünf Kompetenzen (beispielsweise das eigenständige Anpassen der Geschwindigkeit) nachweisen.

Zum Abschluss der Prüfung findet ein Feedbackgespräch statt. Dieses soll fünf Minuten dauern und dem Prüfer die Chance geben, den Prüfling auf Bereiche hinzuweisen, in denen er sich auch bei bestandener Fahrprüfung noch weiter verbessern kann.
Praktische Ausbildung:

Die Fahrstunden beginnen mit Unterweisungen und leichten Fahrmanövern und führen zur selbstbewussten Fahrweise. Hierbei wird dem Fahrschüler/in die Fahrzeugbeherrschung, verkehrssicheres, verkehrsgerechtes und umweltschonendes Fahren und Umgang mit gefährlichen Situationen beigebracht. Die offizielle Fahrstunde beträgt 45 Min. Es ist aber bei jeder Fahrschule unterschiedlich, wie lange die einzelne Fahrübung dauert. Meistens sind es 90 Min. Doppelstunde oder zu 80 Min (Übungsfahrt). Wie oft der/die Fahrschüler/in fahren muss, hängt von der Lernfähigkeit ab. Es gibt keine feste Höchstzahl, bei jeder Person ist es unterschiedlich. Da der Fahrlehrer die verantwortliche Person während der Ausbildung ist, kann man mit den Pflichtfahrstunden erst anfangen, wenn der Fahrlehrer es entscheidet. Die Pflichtfahrstunden sollten auf jeden Fall zum Ende der Ausbildung begonnen werden. Die Pflichtfahrstunden bestehen aus Nachtfahrt, Autobahnfahrt und Überlandfahrt. Die Mindestdauer der Fahrten betragen: Nachtfahrt = 3 x 45 Min. (135 Min.), soll frühestens mit Einbruch der Dämmerung begonnen werden. Bundesautobahnfahrt (BAB) = 4 x 45 Min. (180 Min.) Überlandfahrt = 5 x 45 Min. (225 Min.) Die Fahrschule

Praktische Prüfung:

Den Termin zur praktischen Prüfung schließt die Fahrschule mit der Prüfstelle ab. Die Prüfstrecke wird vom Prüfer bestimmt. Die Prüfung für FE-Klasse B dauert höchstens 45 Min.
 
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